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Viel mehr als nur Kalibrieren ...PatenteDie beiden hier vorgestellten Deutschen Patente befassen sich mit der automatischen Erkennung von Mess- und Prüfmitteln als Ersatz oder Ergänzung zu den bisher üblichen Identnummern. Damit entfällt die häufige, aufwendige und fehlerbehaftete manuelle Übertragung der oft schwer lesbaren Zeichenfolgen in die vielfachen, heute erforderlichen Dokumentationen :
- bei Ausgabe und Rücknahme im Lehrenmagazin - Lieferlisten bei Ausgabe an Kalibrierlaborien - bei der Kalibrierung - bei Lehrenrückgabe und -Annahme - bei internen und externen Überprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung - bei Fertigungsvorgängen mit hohen Sicherheitsanforderungen
Die automatische Erfassung aller Bewegungsvorgänge schafft Ordnung, weil der momentane Standort eines jeden Mess- und Prüfmittels ist zu jeder Zeit bekannt ist. Das erleichtert die Umsetzung der Kalibrieranforderungen erheblich. Ausserdem liefert diese Erfassung genaue Analysen der Nutzungshäufigkeiten und damit wertvolle Daten zur Mess- und Prüfmittel - Bewirtschaftung und zur Festlegung sinnvoller Kalibrierintervalle.
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Wesentlicher Bestandteil beider Patente ist die Anbringung elektronisch lesbarer Codierungen, die mit einem Umsetzer in die traditionellen (vorhandenen) Identnummern übersetzt werden. Nur diese werden weiterverarbeitet - durch direkte Übernahme in ein entsprechendes Verwaltungsprogramm oder durch Weiterleitung auf den Tastaturspeicher eines Rechners.
Der grosse Vorteil : bestehende Identnummernsysteme können ebenso wie vorhandene Verwaltungsprogramme völlig unverändert weiterbetrieben werden. Erst das ermöglicht eine wirtschaftliche und schnelle Systemeinführung auch für grössere bereits vorhandene Bestände. Ausserdem können die Codierungen sehr einfach erneuert werden, falls sie durch Gewalteinwirkung in einem betrieblich rauhen Umfeld unlesbar geworden sind.
Deutsches Patent 103 47 591 - Mess- und Prüfmittelidentifikationssystem Erfinder und Inhaber : Klaus Römer, geb. Gössl und Dr. Jürgen Klie
Zusammenfassung : Die Erfindung betrifft ein Mess- und Prüfmittelidentifikationssystem, umfassend Mess- und Prüfmittel (2), an denen jeweils ein nicht programmierbarer digitaler Festwertspeicher (1) befestigt ist, sowie Mittel zum Auslesen des Festwertpeichers (3, 4) , die mit einer Datenverarbeitungseinheit (5) gekoppelt sind, wobei die Datenverarbeitungseinheit (5) eine Konvertierungseinheit umfasst, zum Umwandeln einer aus dem Festwertspeicher (1) ausgelesenen Bitfolge in eine prüfmittelspezifische Identnummer.
Deutsches Patent 10 2010 004 610.8 - Mess- und Prüfmittelidentifikationssystem Erfinder und Inhaber : Alfred Burzan und Dr. Jürgen Klie
Hauptanspruch : Mess- und Prüfmittelidentifikationsanordnung umfassend Mess- und Prüfmittel, die mit mindestens einer zweidimensionalen, optisch auslesbaren Markierungsmatrix (2,8) versehen sind, sowie Mittel zum Auslesen und Dekodieren der Markierungsmatrix (2,8), die mit einer Datenverarbeitungseinheit (5) gekoppelt sind, wobei die Datenverarbeitungseinheit (5) eine Konvertierungseinheit umfasst zum Umwandeln von in der Markierungsmatrix (2,8) kodierten Informationen in eine prüfmittelspezifische Identnummer, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodierung der Markierungsmatrix (2,8) serienmässig fortlaufend ist, wobei eine Umwandlung der Kodierung der Markierungsmatrix (2,8) in die prüfmittelspezifische Identnummer durch die Datenverarbeitungseinheit (5) direkt nach dem optischen Auslesen und vor einer weiteren Datenverarbeitung vorgesehen ist.
Bewertung der Patente
Das erste, ältere Patent erscheint umfassender formuliert (nicht programmierbarer digitaler Festwertspeicher), zielt aber in der Umsetzung bevorzugt auf den Einsatz von Transpondern (RFID) ab. Der Vorteil von Transpondern ist deren absolute Schmutzunempfindlichkeit und Verschleissfreiheit.
Das zweite Patent geht gezielt in Richtung einer zweidimensionalen Markierungsmatrix als Kodierungsmittel. Diese kann z.B. mittels Laser oder Nadelgerät aufgebracht oder als aufklebbares Metall- oder Kunststofflabel ausgeführt sein. Die Methode ist weit kostengünstiger als die Einbringung von RFID. In allen nicht aufgeführten Merkmalen sind beide Verfahren weitgehend gleichwertig.
Bilder
Links : Glastag-Minitransponder, vergrössert : ca. 11 mm x Durchm. 1 mm, Figuren zum Patent DP 103 47 591 Rechts : Datamatrix-Probedrucke mit mm-Massstab, Figuren zum Patent DP 10 2010 004 610.8 Bilder vergrössern : Rechte Maustaste -> Grafik anzeigen |
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